2-Tagesseminar „zert. Datenschutzbeauftragter in der Pflege“ (w/m/d) – Modul 1 (Theorie)

Nächster Starttermin: 16/04/2024

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an alle Fachkräfte in der Pflegebranche, die sich zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit qualifizieren möchten, sowie an Mitarbeiter/innen, die bereits mit Aufgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit betraut sind. Dabei ist es unerheblich, aus welcher Branche die Teilnehmer kommen und in welchem Basisberuf sie ausgebildet sind.

Datenschutz / Datensicherheit bei Smartphones

Ziel der Weiterbildung

Aufgrund der weltweiten Vernetzung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien gewinnen Richtlinien zum Datenschutz und zur Datensicherheit nicht nur als vertrauensbildende Maßnahmen zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmer unterschätzen das Risiko der IT-Defizite und Datenschutzanforderungen, da weitreichende Konsequenzen für den Betrieb drohen, insbesondere die am 25.05.2018 anzuwendenden EU-DSGVO. Abgesehen von zivil- und strafrechtlicher Verantwortlichkeit wird Kundenvertrauen zerstört. IT-Sicherheit und Datenschutz muss als Wettbewerbsvorteil verstanden werden.

Zur Einhaltung der aus Kundensicht vertraulichen personenbezogenen Daten nebst der technischen Grundlage, der IT-Sicherheit, wurde die Zusatzqualifikation der/des zertifizierten Datenschutzbeauftragte*n entwickelt, welcher die verschiedensten Anforderungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu), EU-DSGVO, dem Telemediengesetz (TMG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG), arbeitsrechtliche Anforderungen auf das Unternehmen anwenden, umsetzen und überwachen kann.

Darüber hinaus fordert das BDSG von jedem nicht-öffentlichen Unternehmen (Pflegeeinrichtungen, etc.), das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, die Bereitstellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn mehr als zwanzig Personen mit personenbezogener Datenverarbeitung beschäftigt sind. Nachdem in Pflegeeinrichtungen „besondere personenbezogene Daten“ verarbeitet werden wie Gesundheitsdaten, ist bereits ab den ersten Mitarbeiter ein Datenschutzbeauftragte*r vorzuhalten! Betrachten Sie die gesetzliche Verpflichtung als Gelegenheit, die beruflichen Qualifikationen von Mitarbeitern, die mit Aufgaben des Datenschutzes und der IT-Sicherheit betraut sind bzw. solche Aufgaben zukünftig übernehmen sollen, professionell und entsprechend den rechtlichen Grundlagen anzupassen und zu vertiefen. Rüsten Sie Ihr Unternehmen mit vertrauensbildenden Kernkompetenzen aus, welche die enorm wachsende virtuelle Handelsplattform Internet bald von erfolgreichen Unternehmen abverlangt.

Lehrgangsinhalte

Datenschutzrecht

  • Haftungsrisiken bei mangelnder IT-Sicherheit, Datenschutzverstößen
  • Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO); Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu)
  • Einwilligungen Bewohner/Klienten, Angehörige, Mitarbeiter
  • Informationspflichten, Auskunftsrechte, Recht auf Löschung
  • Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz, Mitarbeiterüberwachung
  • Auftragsdatenverarbeitung/Outsourcing, Gestaltungsmöglichkeiten und rechtliche Anforderungen, insbesondere Internetauftritt (Telekommunikationsgesetz (TKG), Telemediengesetz (TMG)
  • E-Mail und qualifizierte Signatur
  • Wettbewerbsrechtliche Fragen des Direktmarketings per Email

Sämtliche Inhalte mit einschlägiger Rechtsprechung.

Dauer

2 Werktage mit 18 Unterrichtseinheiten von Montag bis Dienstag jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Abschluss

Sie erhalten ein Zertifikat des Bildungsträger.

 

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